Datenschutzänderungen ab dem 25. Mai 2018
Anfang 2016 hat das EU-Parlament die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Ein vierjähriger Gesetzgebungsprozess wird nun zum Abschluss gebracht. Am 25. Mai 2016 ist die EU-DSGVO in Kraft getreten und muss innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden. Eine Vielzahl von Änderungen sollte nicht aufgeschoben werden. Beginnen Sie zeitnah mit der Umstellung Ihrer Datenschutzhinweise.